In Hessen gibt es bislang keine HEP-Helfer*in Ausbildung, obwohl sie als Berufsgruppe in der Liste „möglicher Fachkräfte“ und „qualifizierter Hilfskräfte“ nach § 5 Abs. 2 und 3 HGBPAV die HEP-Helfer*in bereits benannt sind (Stand 15.11.2024). Laut hessischem Rahmenvertrag 3 SGB IX können qualifizierte Assistenzleistungen durch Delegation und unter Anleitung von qualifizierten Hilfskräften, d. h. HEP-Helfer*in erbracht werden.
In vielen anderen Bundesländern (z. B. Bayern, Baden-Württemberg) leisten HEP-Helfer*innen hervorragende Arbeit und tragen dazu bei den Fachkräftemangel zu verringern.
Die HEP-Helfer*innen können eine wesentliche Fachkräftelücke in den Arbeitsfeldern der Eingliederungshilfe schließen. Sie bieten gerade Hauptschulabsolventen*innen eine Möglichkeit für einen interessanten Beruf mit Aufstiegschancen zum*zur Heilerziehungspfleger*in. Die HEP-Helfer-Ausbildung ist generell eine spannende Erstausbildung – auch für ausländische Bewerber*innen. Dies setzt die Anerkennung entsprechender Schulabschlüsse voraus (global absolvierte mittlere Bildungsabschlüsse). HEP-Helfer*innen in der Behindertenhilfe/Sozialpsychiatrie sind vergleichbar zu den Alten- und Krankenpflegehelfer*innen in anderen Sparten des Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesens.
Die wöchentliche Aufteilung der Ausbildung
Bedürfnisse, Fähigkeiten und Verhalten beobachten, erkennen, verstehen und beachten | 324 Std. |
Alltag mitgestalten und Lebensqualität sichern | 430 Std. |
Berufliche Beziehungen mitgestalten und die eigene Persönlichkeit weiterentwickeln | 192 Std. |
Arbeitsabläufe zielgruppenorientiert und ökonomisch mitgestalten | 174 Std. |
Gesamt | 1.120 Std. |
Das HEP-Bündnis fordert die Hessische Landesregierung auf, die staatlich anerkannte HEP-Helfer*in-Ausbildung spätestens im Ausbildungsjahr 2026 in Kraft zu setzen. Ziel eines ersten Ausbildungsjahres wäre eine Schülerzahl von hessenweit mindestens 300. Bis bzw. ab 2028 sollten es jährlich 700 bis 1.000 Schüler*innen werden. Die Hessische Landesregierung würde mit der Umsetzung eine entsprechende Zusage des Koalitionsvertrags einlösen. **
Die HEP-Helfer*in-Ausbildung sollte an die bestehenden Ausbildungsstätten/Akademien für Heilerziehungspflege und Sozialassistenz angedockt werden.
Die HEP-Helfer*in-Ausbildung sollte an die bestehende Ausbildungsordnung für Heilerziehungspflege geknüpft werden.
Die HEP-Helfer*in-Ausbildung muss für die Auszubildenen kostenfrei sein und analog vergleichbarer Ausbildungsberufe vergütet werden.
* Im Falle einer einjährigen Ausbildung müsste der Stundenplan entsprechend angepasst werden.
** Koalitionsvertrag, Seite 115: „Wir wollen ein Programm für mehr Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger auflegen. Hierbei wollen wir die Ausbildung an bundesweite Standards anpassen, das Schulgeld abschaffen und einen verbesserten Zugang für Hauptschülerinnen und Hauptschüler, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie ausländische Studierende schaffen.“