Die HEP-Helfer*in-Ausbildung für Hessen

Ausgangspunkt und Ziel

In Hessen gibt es bislang keine HEP-Helfer*in Ausbildung, obwohl sie als Berufsgruppe in der Liste „möglicher Fachkräfte“ und „qualifizierter Hilfskräfte“ nach § 5 Abs. 2 und 3 HGBPAV die HEP-Helfer*in bereits benannt sind (Stand 15.11.2024). Laut hessischem Rahmenvertrag 3 SGB IX können qualifizierte Assistenzleistungen durch Delegation und unter Anleitung von qualifizierten Hilfskräften, d. h. HEP-Helfer*in erbracht werden.
In vielen anderen Bundesländern (z. B. Bayern, Baden-Württemberg) leisten HEP-Helfer*innen hervorragende Arbeit und tragen dazu bei den Fachkräftemangel zu verringern.

Die HEP-Helfer*innen können eine wesentliche Fachkräftelücke in den Arbeitsfeldern der Eingliederungshilfe schließen. Sie bieten gerade Hauptschulabsolventen*innen eine Möglichkeit für einen interessanten Beruf mit Aufstiegschancen zum*zur Heilerziehungspfleger*in. Die HEP-Helfer-Ausbildung ist generell eine spannende Erstausbildung – auch für ausländische Bewerber*innen. Dies setzt die Anerkennung entsprechender Schulabschlüsse voraus (global absolvierte mittlere Bildungsabschlüsse). HEP-Helfer*innen in der Behindertenhilfe/Sozialpsychiatrie sind vergleichbar zu den Alten- und Krankenpflegehelfer*innen in anderen Sparten des Sozial-, Pflege- und Gesundheitswesens.

Zielgruppen

  • Ausbildungssuchende
  • Arbeitssuchende
  • Jugendliche und junge Erwachsene, die die Zugangsvoraussetzungen für die dreijährige Heilerziehungspflege-Ausbildung nicht erfüllen.
  • Ausländische Bewerber*innen mit mittlerem Bildungsabschluss und B1/B2-Sprachniveau (bis zum Abschluss der Ausbildung muss das Sprachniveau B2 erreicht werden!).

Ausbildungsvoraussetzungen

  • Qualifizierter Hauptschulabschluss bzw. gleichwertige berufliche Vorbildung
    oder
  • eine abgeschlossene, mindestens einjährige bzw. zweijährige Berufsausbildung
    oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit
    oder
  • eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes
    sowie
  • die gesundheitliche und ethische Eignung für den angestrebten Beruf
  • Durchlässigkeit in der Fachkraftausbildung, um ggf. einen Realschulabschluss zu er-möglichen.

Ausbildungsdauer: 1–2 Jahre

Die wöchentliche Aufteilung der Ausbildung

  • 2 Tage Präsenzunterricht in den Fachschulen/Akademien (jeweils 28 Wochenstunden – insgesamt bei einer zweijährigen Ausbildung: 1.120 Gesamtstunden
  • 3 Tage Fachpraxis
  • Entsprechend vergütet (PIVA)

Stundentafel/ -Plan (für eine 2jährige Ausbildung)*

Bedürfnisse, Fähigkeiten und Verhalten beobachten, erkennen, verstehen und beachten

324 Std.

Alltag mitgestalten und Lebensqualität sichern

430 Std.

Berufliche Beziehungen mitgestalten und die eigene Persönlichkeit weiterentwickeln

192 Std.

Arbeitsabläufe zielgruppenorientiert und ökonomisch mitgestalten

174 Std.

Gesamt

1.120 Std.

Forderungen

Das HEP-Bündnis fordert die Hessische Landesregierung auf, die staatlich anerkannte HEP-Helfer*in-Ausbildung spätestens im Ausbildungsjahr 2026 in Kraft zu setzen. Ziel eines ersten Ausbildungsjahres wäre eine Schülerzahl von hessenweit mindestens 300. Bis bzw. ab 2028 sollten es jährlich 700 bis 1.000 Schüler*innen werden. Die Hessische Landesregierung würde mit der Umsetzung eine entsprechende Zusage des Koalitionsvertrags einlösen. **

Die HEP-Helfer*in-Ausbildung sollte an die bestehenden Ausbildungsstätten/Akademien für Heilerziehungspflege und Sozialassistenz angedockt werden.

Die HEP-Helfer*in-Ausbildung sollte an die bestehende Ausbildungsordnung für Heilerziehungspflege geknüpft werden.

Die HEP-Helfer*in-Ausbildung muss für die Auszubildenen kostenfrei sein und analog vergleichbarer Ausbildungsberufe vergütet werden.

* Im Falle einer einjährigen Ausbildung müsste der Stundenplan entsprechend angepasst werden.
** Koalitionsvertrag, Seite 115: „Wir wollen ein Programm für mehr Heilerziehungspflegerinnen und -pfleger auflegen. Hierbei wollen wir die Ausbildung an bundesweite Standards anpassen, das Schulgeld abschaffen und einen verbesserten Zugang für Hauptschülerinnen und Hauptschüler, Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger sowie ausländische Studierende schaffen.“

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